FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Genossenschaft & Mitgliedschaft
Wie lautet der Unternehmensgegenstand der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG?
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- die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, die Vermietung, die Verpachtung, der Verkauf, die Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeugen und Infrastrukturen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und Mobilität. Hierzu zählen insbesondere:
- Anlagen zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sowie die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen
- Energiespeicher aller Art, insbesondere Strom-, Wärme- und sonstige Speichertechnologien;
- Energieinfrastruktur, insbesondere Kabeltrassen, Umspannwerke sowie Nah – und Fernwärmenetze;
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einschließlich zugehöriger technischer Einrichtungen
- Fahrzeuge mit nachhaltigen Antriebstechnologien, insbesondere Elektrofahrzeuge.
- die Produktion, der Einkauf, die Verteilung, die Speicherung, der Handel, die Nutzung und die Vermarktung von Energie, nachhaltigen Energieträgern und/oder Wärme, einschließlich der Umsetzung von Direktliefermodellen, Energysharing-Modellen, bilanzieller oder virtueller gemeinschaftlicher Nutzung und Vermarktung von Energie
- die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung und Beratung von Mitgliedern und Dritten im Bereich der regenerativen Energiegewinnung, der Energieeffizienzsteigerung und des Ausbaus von nachhaltigen Mobilitätssystemen.
- gemeinsamer Einkauf von Anlagen, Betriebsstoffen und Dienstleistungen zur Erzeugung der Energien, sowie zum Ausbau nachhaltiger Mobilitätssysteme für Mitglieder und Dritte
- Aufbau und Betrieb von nachhaltigen Mobilitätssystemen, z.B. Einrichtung und Betrieb von Car- Sharing- Modellen mit Fahrzeugen mit klimafreundlichen Fahrzeugtechnologien
- die Gründung, die Beteiligung und der Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, die Geschäfte im Sinne der Ziffern a.) bis e.) tätigen.
- die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, die Vermietung, die Verpachtung, der Verkauf, die Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeugen und Infrastrukturen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und Mobilität. Hierzu zählen insbesondere:
Wie kann ich Mitglied werden bzw. Anteile zeichnen?
Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 500 €. Wenn Sie beispielsweise acht Anteile zeichnen, ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 8 × 500 €.
Über die Ausschüttung von Gewinnen auf die Genossenschaftsanteile entscheidet die Generalversammlung einmal jährlich.
Gibt es ein Risiko bei einer Investition in eine Genossenschaft?
Mit Ihrem Beitritt werden Sie Mitglied der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG. Ihre Einlage ist dabei mit den üblichen unternehmerischen Risiken verbunden. Im ungünstigsten Fall kann eine wirtschaftlich schwache Entwicklung dazu führen, dass die Genossenschaft Insolvenz anmelden muss, was für Sie den Verlust Ihres eingesetzten Kapitals bedeuten kann.
In der Satzung der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG ist jedoch festgelegt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht. Ihr Risiko ist somit auf die Höhe Ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile begrenzt.
Wann kann man frühestens seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?
Kann man die Genossenschaftsanteile übertragen?
Welche Rechte hat ein Genosse?
Was ist eine Generalversammlung?
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Kann eine Mitgliedschaft auch verschenkt werden?
Online-Mitgliederportal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Freistellungsauftrag
Wie und wo reiche ich einen Freistellungsantrag ein?
Sie können den Freistellungsauftrag hier herunterladen:
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben unkompliziert per E-Mail oder Post zu.
Per Mail:
info@eegon.de
Per Post:
eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG
Higis Ring 2
54578 Wiesbaum
Wie hoch ist mein Freibetrag / Sparer-Pauschalbetrag?
Der Sparer-Pauschalbetrag beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Verheiratete.
Was muss ich bei dem Freistellungsauftrag ausfüllen?
Wichtig ist außerdem, dass bei Freistellungsaufträgen die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss. Diese wurde allen Steuerpflichtigen in Deutschland im Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Auch das Geburtsdatum ist ein verpflichtendes Feld. Bitte denken Sie daran, den Freistellungsauftrag zu unterschreiben.
