FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Genossenschaft & Mitgliedschaft

Wie lautet der Unternehmensgegenstand der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG?
    1. die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, die Vermietung, die Verpachtung, der Verkauf, die Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeugen und Infrastrukturen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung und Mobilität. Hierzu zählen insbesondere:
      1. Anlagen zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen, sowie die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen
      2. Energiespeicher aller Art, insbesondere Strom-, Wärme- und sonstige Speichertechnologien;
      3. Energieinfrastruktur, insbesondere Kabeltrassen, Umspannwerke sowie Nah – und Fernwärmenetze;
      4. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge einschließlich zugehöriger technischer Einrichtungen
      5. Fahrzeuge mit nachhaltigen Antriebstechnologien, insbesondere Elektrofahrzeuge.
    2. die Produktion, der Einkauf, die Verteilung, die Speicherung, der Handel, die Nutzung und die Vermarktung von Energie, nachhaltigen Energieträgern und/oder Wärme, einschließlich der Umsetzung von Direktliefermodellen, Energysharing-Modellen, bilanzieller oder virtueller gemeinschaftlicher Nutzung und Vermarktung von Energie
    3. die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung und Beratung von Mitgliedern und Dritten im Bereich der regenerativen Energiegewinnung, der Energieeffizienzsteigerung und des Ausbaus von nachhaltigen Mobilitätssystemen.
    4. gemeinsamer Einkauf von Anlagen, Betriebsstoffen und Dienstleistungen zur Erzeugung der Energien, sowie zum Ausbau nachhaltiger Mobilitätssysteme für Mitglieder und Dritte
    5. Aufbau und Betrieb von nachhaltigen Mobilitätssystemen, z.B. Einrichtung und Betrieb von Car- Sharing- Modellen mit Fahrzeugen mit klimafreundlichen Fahrzeugtechnologien
    6. die Gründung, die Beteiligung und der Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, die Geschäfte im Sinne der Ziffern a.) bis e.) tätigen.
Wie kann ich Mitglied werden bzw. Anteile zeichnen?
Sie können sich an der Genossenschaft beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben bzw. zeichnen.

Ein Geschäftsanteil hat einen Wert von 500 €. Wenn Sie beispielsweise acht Anteile zeichnen, ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 8 × 500 €.

Über die Ausschüttung von Gewinnen auf die Genossenschaftsanteile entscheidet die Generalversammlung einmal jährlich.

Gibt es ein Risiko bei einer Investition in eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen, weshalb eine Beteiligung in der Regel auf langfristige Mitwirkung ausgelegt ist.

Mit Ihrem Beitritt werden Sie Mitglied der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG. Ihre Einlage ist dabei mit den üblichen unternehmerischen Risiken verbunden. Im ungünstigsten Fall kann eine wirtschaftlich schwache Entwicklung dazu führen, dass die Genossenschaft Insolvenz anmelden muss, was für Sie den Verlust Ihres eingesetzten Kapitals bedeuten kann.

In der Satzung der eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG ist jedoch festgelegt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht. Ihr Risiko ist somit auf die Höhe Ihrer eingezahlten Genossenschaftsanteile begrenzt.

Wann kann man frühestens seine Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann ordentlich mit einer Frist von fünf Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Dabei ist es möglich, einzelne Geschäftsanteile unabhängig voneinander zu kündigen.
Kann man die Genossenschaftsanteile übertragen?
Ja, Genossenschaftsanteile können auf Dritte übertragen werden.
Welche Rechte hat ein Genosse?
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer der Bürgerenergiegenossenschaft und können aktiv an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Sie haben das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen, abzustimmen und sich über die Entwicklung der Genossenschaft zu informieren. Außerdem profitieren Sie entsprechend der Satzung vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft.
Was ist eine Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft aller Mitglieder der Genossenschaft. In diesem Rahmen werden unter anderem Beschlüsse gefasst, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewählt sowie Entscheidungen über die Verwendung eines Jahresüberschusses getroffen.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein. Eine Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Mitglieder über ihre Einlage hinaus nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Kann eine Mitgliedschaft auch verschenkt werden?
Ja, eine Mitgliedschaft in unserer Bürgerenergiegenossenschaft kann auch verschenkt werden. Damit schenken Sie nicht nur eine Beteiligung an regionalen Energieprojekten, sondern geben dem Beschenkten die Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.

Online-Mitgliederportal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Informationen zu versenden und Ihre Beteiligung effizient sowie kostengünstig zu verwalten. Die dadurch entstehenden Einsparungen kommen dem Projekt und somit auch Ihnen zugute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Weitergabe von Informationen verwendet und nicht für Werbezwecke genutzt.

Freistellungsauftrag

Wie und wo reiche ich einen Freistellungsantrag ein?

Sie können den Freistellungsauftrag hier herunterladen:

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben unkompliziert per E-Mail oder Post zu.

Per Mail:
info@eegon.de

Per Post:
eegon – Eifel Energiegenossenschaft eG
Higis Ring 2
54578 Wiesbaum

Wie hoch ist mein Freibetrag / Sparer-Pauschalbetrag?
Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Unternehmen oder Kreditinstitute verteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschalbetrag nicht überschreiten darf. Bitte achten Sie auf die optimale und korrekte Verteilung.

Der Sparer-Pauschalbetrag beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Verheiratete.

Was muss ich bei dem Freistellungsauftrag ausfüllen?
Neben den erforderlichen personenbezogenen Daten – also Angaben zur Person, die den Freistellungsauftrag erteilt – ist anzugeben, ob es sich um einen erstmaligen Antrag oder um eine Änderung handelt. Zudem müssen Sie festlegen, ob der Freistellungsauftrag in voller Höhe des Sparer-Pauschalbetrags oder in einer individuell gewünschten, geringeren Höhe gelten soll. Ebenso ist der Zeitraum zu bestimmen, für den die Freistellung gelten soll.

Wichtig ist außerdem, dass bei Freistellungsaufträgen die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss. Diese wurde allen Steuerpflichtigen in Deutschland im Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Auch das Geburtsdatum ist ein verpflichtendes Feld. Bitte denken Sie daran, den Freistellungsauftrag zu unterschreiben.