Stärken einer eingetragenen Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Vorteile. Die eG setzt auf Kooperation, regionale Kompetenz und Flexibilität. Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität und für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert:
- Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Mitglieder einer eG sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
- Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
- Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
- Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates müssen selbst Mitglieder in der eG sein.
- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertung möglich.
- Mitglieder einer eG können natürliche oder juristische Personen werden.
- Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
- Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
- Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber auch die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
- Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie der größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.